AK zum Gesetzentwurf zur besseren Entlohnung in der Pflege

Pressedienst vom

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Entlohnung in der Pflege beschlossen. Die Arbeitskammer fordert seit langem eine höhere Bezahlung in der Pflege und begrüßt deshalb den Vorstoß der Bundesregierung. Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer erklärt dazu: „Es ist gut, dass jetzt ein konkreter Vorschlag für eine gerechtere Entlohnung in der Pflege vorgelegt wurde. Arbeitgeber und Gewerkschaften sind jetzt gefordert, zu verhandeln. Und da, wo es keine ausreichende Tarifbindung gibt, ist es richtig, von der Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen Gebrauch zu machen.“

Dazu Zeiger weiter: „Nur wenn die Entlohnung in der Altenpflege und damit die Attraktivität des Berufs auch in finanzieller Hinsicht steigt, wird es langfristig möglich, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.“
Bereits in der Vergangenheit forderte die Arbeitskammer für die Pflegebranche, eine bundesweite Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu nutzen. Zudem drängt die Zeit vor dem Hintergrund des drohenden Mangels an Fachkräften endlich zu handeln.

Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen nun verhandeln. Gelingt es dabei nicht, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag auszuhandeln, möchte die Bundesregierung den Weg beschreiten, einen höheren Pflegemindestlohn per Rechtsverordnungen, die auf Empfehlungen der Pflegekommission basieren, durchzusetzen.
„Wir als Arbeitskammer hoffen, dass es zu einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag sowohl für die stationäre als auch die ambulante Altenpflege kommt, denn nur so wird es möglich sein, nicht nur die bessere Bezahlung zu regeln, sondern auch die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Nur dann wird es in Zukunft auch gelingen, mehr Beschäftigte für den Pflegeberuf zu gewinnen“, so die Geschäftsführerin der Arbeitskammer.

Hintergrund ist, dass in einem Tarifvertrag etwa auch Urlaubsansprüche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitszeitregelungen sowie Zulagen geregelt werden können. Zudem wird nicht nur ein unterster Mindestlohn festgelegt, sondern auch die Entlohnung sämtlicher Lohngruppen.

 

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