AK zur Novellierung des Saarländischen Krankenhausgesetzes

Pressedienst vom

Personaluntergrenzen sind wichtig, dürfen aber nicht zur Regelgrenze werden

Die Arbeitskammer begrüßt die im vorliegenden Gesetzentwurf zum Saarländischen Krankenhausgesetz geplanten personellen Verbesserungen im Bereich der medi­zi­nischen und pflegerischen Versorgung in den Krankenhäusern. Die im Gesetz vorgesehene Festlegung von Personaluntergrenzen ist richtig und wichtig, darf aber nicht dazu führen, dass diese zur Regelgrenze werden. „Die Personal­untergrenzen müssen das absolute Minimum in den Stationen bleiben und bei Bedarf müssen sie auch aufgestockt werden“, so Jörg Casper, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer anlässlich einer Sitzung des Landtags­sozial­aus­chusses.

Aus Sicht der Arbeitskammer muss eine qualitativ gute, gut erreichbare und für die Patienten sichere Krankenhausversorgung im Mittelpunkt des Gesetzes stehen. Vorgesehen sind Personaluntergrenzen und Mindestanforderungen zur Qualifikation der Beschäftigten im ärztlichen und pflegerischen Bereich. Dabei muss insbesondere die Finanzierung, über die Krankenkassen sichergestellt werden. „Nur so kann das Gesetz tatsächlich zur Entlastung der Beschäftigten führen und zur Qualitäts­sicherung der Pflege in den Krankenhäusern beitragen“, so Caspar. Die vorgesehenen Personaluntergrenzen und Qualifikationen sollen gutachterlich festgelegt werden. Die Arbeitskammer fordert dabei die Pflegekräfte einzubeziehen. Nur sie verfügen über die notwendige Expertise.

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