Die Arbeitskammer hat die Broschüre „Mutterschutz“ neu aufgelegt. Mit der 81 Seiten starken Broschüre will die AK werdende und stillende Mütter über ihre vielfältigen Rechte sowie Pflichten informieren, damit sie die gesetzlichen Hilfen für sich und auch zum Wohle des Kindes in Anspruch nehmen können.
Der Mutterschutz ist für beschäftigte Frauen in Deutschland durch das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Das Ziel des Gesetzes ist, die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind vor Gesundheitsschädigungen und Überforderung bei der Arbeit zu schützen. Auch finanzielle Einbußen in der Schwangerschaft und Stillzeit sollen durch das Gesetz vermieden werden.
Durch das Mutterschutzanpassungsgesetz wurde das Mutterschutzgesetz im Juni 2025 geändert. Nun gelten die Mutterschutzfristen auch für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
Die Broschüre ist kostenlos für Mitglieder der Arbeitskammer. Sie kann über den AK-Broschürendienst bestellt werden. Zudem gibt es eine Online-Version zum Download.
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