Die innerhalb der Bundesregierung diskutierten Reformideen weckten hohe Erwartungen: Ein „Pflegedeckel“ sollte Pflegebedürftige im Heim entlasten, ein Risikoausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung für eine gerechtere Finanzierung der Pflege sorgen. Doch beide Maßnahmen fehlen im vom Kabinett beschlossenen Pflegeneuordnungsgesetz. „Übrig bleibt ein Sparpaket zulasten der Pflegebedürftigen und der Beschäftigten im Pflegebereich“, bewertet Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, den Reformkompromiss.
Erklärtes Ziel der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist es, dass diese die pflegebedingten Kosten in der Heimpflege übernimmt. Gut dreißig Jahre nach Einführung der SPV wird dieses Ziel nicht annähernd erfüllt: Aktuell müssen saarländische Pflegebedürftige nach ihrem Umzug ins Heim einen durchschnittlichen pflegebedingten Eigenanteil in Höhe von 1.850 Euro pro Monat bezahlen. Die kompletten Kosten belaufen sich sogar auf 3.695 Euro im Monat. „Angesichts dieser Beträge verwundert es nicht, dass im Saarland inzwischen fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Heim auf Sozialhilfe angewiesen ist“, erklärt Zeiger.
Die Entlastung der Pflegebedürftigen durch einen „Pflegedeckel“ ist angesichts der genannten Zahlen überfällig. Konkret sah der maßgeblich von der saarländischen Landesregierung vorangetriebene Vorschlag einen bundesweiten Pflegekostendeckel von 1.500 Euro vor. Pflegebedürftige wären damit ab 2027 im ersten Jahr im Heim um 350 Euro monatlich entlastet worden. Die in einer zweiten Phase geplante Anrechnung der Zuschüsse der SPV auf den Pflegedeckel hätte sogar eine Entlastung von 575 Euro monatlich bedeutet. „Die Ergebnisse unserer bundesweiten Befragung zum Sozialstaatsradar sind eindeutig: Die Menschen wünschen sich eine derartige Deckelung der Eigenanteile in der Pflege“, so Zeiger.
Für eine dauerhafte Entlastung könnte ein Risikoausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgen. Ein derartiger Ausgleich würde das System gerechter machen: Privatversicherte haben höhere Einkommen und werden im Schnitt seltener und später pflegebedürftig als gesetzliche Versicherte. „Die Beiträge der gesetzlich Versicherten fallen dadurch höher aus als notwendig“, erklärt Zeiger. Der Risikoausgleich wäre zudem ein erster Schritt auf dem Weg zur Einführung einer Bürgerversicherung für alle.
Ohne diese Änderungen würde die Reform deutlich hinter ihren eigentlichen Zielen zurückbleiben und vor allem auf Einsparungen ausgerichtet sein. Die Leistungen für Pflegebedürftige werden unter anderem durch eine strengere Einstufung bei den Pflegegraden eingeschränkt. Die Sparmaßnahmen bei der Refinanzierung der Tarifbezahlung werden zudem den Personalmangel verschärfen, wodurch sich die Arbeitsbedingungen für Pflegebeschäftigte verschlechtern werden. Ein kleiner Lichtblick: Die geplanten Einschnitte bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige finden sich nicht mehr im Gesetzentwurf. Das Fazit von Beatrice Zeiger fällt trotzdem negativ aus: „Nach den Debatten der letzten Tage bleibt die Reform leider deutlich hinter den Erwartungen zurück.“
