Die Arbeitskammer des Saarlandes übt deutliche Kritik an den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlägen zur Gesundheitsreform. Die geplanten Maßnahmen gehen einseitig zulasten der Beschäftigten und gesetzlich Versicherten und drohen, das solidarische Gesundheitssystem nachhaltig zu schwächen. „Die Vorschläge laufen auf ein Sparpaket hinaus, das vor allem die Versicherten trifft. Das ist sozial unausgewogen und in dieser Form nicht akzeptabel“, erklärt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer.
Besonders kritisch bewertet die Arbeitskammer die geplante Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten unter den vorgesehenen Einschränkungen. Diese sei eine historische Errungenschaft, die nun infrage gestellt werde. Künftig sollen für mitversicherte Partner zusätzliche Beiträge in Höhe von 3,5 Prozent des Einkommens des versicherten Partners fällig werden. Bei einem Haushalt mit einem Durchschnittsverdiener würde die zusätzliche Belastung 170 Euro im Monat betragen. „Gerade Haushalte mit geringem Einkommen werden hier massiv belastet. Das ist das Gegenteil von sozialer Ausgewogenheit. Stattdessen wäre es gerecht, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und Besserverdienende stärker an der Finanzierung zu beteiligen“, so Caspar.
Auch die geplante Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente sieht die Arbeitskammer kritisch. Die Anhebung von bislang 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro pro Packung bedeute eine zusätzliche finanzielle Belastung für kranke Menschen. „Wer krank ist, darf nicht noch stärker zur Kasse gebeten werden. Hohe, einkommensunabhängige Zuzahlungen unterlaufen das Solidarprinzip und verschärfen soziale Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung“, betont Caspar.
Zugleich kritisiert die Arbeitskammer, dass Pharmaunternehmen weniger stark in die Pflicht genommen werden sollen, als von der Gesundheitskommission vorgeschlagen. Obwohl Arzneimittelausgaben ein zentraler Kostentreiber sind, ist keine deutliche Anhebung des Herstellerrabatts vorgesehen. „Hier wird eine große Chance vertan. Eine Erhöhung des Herstellerrabatts von 7 auf 14 Prozent wäre ein notwendiger und fairer Beitrag der Industrie zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Caspar weiter.
Auch der Verzicht auf die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel stößt auf Unverständnis. Die Gesundheitskommission habe ausdrücklich empfohlen, die gesetzliche Krankenversicherung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen – insbesondere die vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger beziehungsweise Empfänger von Grundsicherung – zu entlasten. „Wenn der Bund sich hier verweigert, tragen weiterhin allein die gesetzlich Versicherten die Last. Das ist nicht gerecht, weil sich nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen beteiligen“, erklärt Caspar.
Mit Sorge blickt die Arbeitskammer zudem auf die geplanten Änderungen in der Krankenhausfinanzierung. Insbesondere die vorgesehene Begrenzung des Budgets für Pflegepersonal könne gravierende Folgen haben. „Weniger Mittel für Pflegepersonal bedeuten
schlechtere Löhne, mehr Personalmangel und am Ende eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das darf nicht passieren“, warnt Caspar.
Die Arbeitskammer fordert für den weiteren Gesetzgebungsprozess grundlegende Nachbesserungen. „Die Reform muss sozial ausgewogen gestaltet werden. Beschäftigte und Versicherte dürfen nicht die Hauptlast tragen“, so Caspar abschließend.
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