DGB-Kommission setzt wichtige Impulse für zukunftsfeste Renten

Pressedienst vom

Die heute vorgelegten Empfehlungen der DGB-Rentenkommission senden ein klares Signal: Ein verlässliches Alterssicherungssystem, das den Lebensstandard im Alter sichert, ist möglich – wenn die politischen Weichen richtig gestellt werden.

Ähnlich wie die Rentenkommission der Bundesregierung kommt auch die DGB-Kommission zu dem Ergebnis, dass ein Gesamtversorgungsniveau (gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Rente zusammen) von mindestens 70 Prozent netto notwendig ist, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Zugleich wird deutlich: Gute Renten haben ihren Preis. Gerade im demografischen Wandel werden dafür deutlich höhere Gesamtbeiträge als bisher erforderlich sein.

Offen bleibt bislang allerdings, wie diese Leistungen konkret finanziert und organisiert werden sollen. Während die Rentenkommission der Bundesregierung auf eine neue gesetzliche Kapitalrente setzt, die langfristig ein Rentenniveau von etwas über 50 Prozent ermöglichen soll, bleibt die Schließung der verbleibenden Lücke weitgehend ungeregelt. „Die DGB-Kommission geht hier einen entscheidenden Schritt weiter: Sie empfiehlt, Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge zu verpflichten. Das stärkt die zweite Säule der Alterssicherung und ist ein wichtiger Baustein für verlässliche und lebensstandardsichernde Renten“, so Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Ein besonderes Gewicht legen die Empfehlungen des DGB auf die Vermeidung von Altersarmut. Für viele Menschen ist es bereits heute schwierig, einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen und im Alter zu halten. Mit der Idee eines verpflichtenden Arbeitgeber-Mindestbeitrags greift die DGB-Kommission dieses Problem direkt auf: „Wer niedrige Löhne zahlt, soll zumindest ausreichend in die spätere Rente seiner Beschäftigten einzahlen. Damit würde Altersarmut wirksam an ihrer Ursache bekämpft“, so Caspar.

Zugleich betonen beide Kommissionen die Notwendigkeit, das Rentensystem breiter aufzustellen. Ein modernes Alterssicherungssystem muss alle Erwerbstätigen einbeziehen. Dazu gehören aus Sicht der Arbeitskammer auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete. Die Weiterentwicklung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung ist daher überfällig und entspricht internationalen Standards.

Deutliche Unterschiede zeigen sich bei der Frage des Renteneintrittsalters. Während die Regierungskommission eine pauschale Anhebung empfiehlt, setzt die DGB-Kommission bewusst einen anderen Akzent: Sie lehnt weitere Erhöhungen der Altersgrenzen ab und spricht sich für den Erhalt bewährter Rentenarten aus. In Kombination mit besseren Zugängen für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte wird der Renteneintritt damit realistischer und gerechter gestaltet.

„Die Regierungskoalition ist jetzt gefordert, diese wichtigen und praxisnahen Impulse der DGB-Kommission aufzugreifen und ohne Zeitdruck in ein tragfähiges Gesamtpaket zu überführen, das dauerhaft Vertrauen in die Alterssicherung stärkt“, so Caspar abschließend.

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