Geplante BAföG-Reform der Bundesregierung geht nicht weit genug

Pressedienst vom

Nach langem Hin und Her im koalitionsinternen Streit um die Finanzierung hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die überfällige BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Die Arbeitskammer begrüßt die geplanten Erhöhungen von Grundbedarf, Freibeträgen und Wohnkostenpauschale. Positiv sind zudem der Wegfall des Leistungsnachweises nach vier Semestern sowie die künftig ausschließlich digitale Antragstellung. Dennoch greift die Reform zu kurz. Wichtige Maßnahmen werden deutlich später umgesetzt als ursprünglich angekündigt.

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung das BAföG endlich wieder stärker in den Blick nimmt. Die vorgesehenen Verbesserungen kommen aber zu spät und reichen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten vieler Studierender nicht aus“, erklärt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Kern der Reform ist neben der automatischen Erhöhung der

Einkommensfreibeträge die schrittweise Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung. Laut Gesetzentwurf soll der Bedarfssatz von derzeit 475 Euro auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und auf 563 Euro zum Sommersemester 2029 steigen. Damit würde erst in einigen Jahren das heutige Niveau der Grundsicherung erreicht – angesichts der hohen Lebenshaltungskosten deutlich zu spät. Zwar sollen sich die Fördersätze künftig an der Grundsicherung orientieren, eine automatische Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung ist jedoch nicht vorgesehen.

Auch die für die individuelle Förderhöhe wichtigen Einkommensfreibeträge sollen erst ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, müsste aber deutlich früher erfolgen.

Ebenfalls verspätet erfolgt die Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro. Ursprünglich für das kommende Wintersemester vorgesehen, wurde sie wegen der angespannten Finanzlage des Bundes auf das Sommersemester 2027 verschoben. Gleichzeitig erscheint auch der neue Betrag angesichts einer bundesdurchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer unzureichend. Die Pauschale sollte daher bereits zum Wintersemester 2026/27 angehoben und regelmäßig an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst werden.

Nun sind Bundestag und Bundesrat gefordert, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Neben den genannten Kritikpunkten braucht es auch mehr Mut für eine grundlegende Reform. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2025 zeigen, dass das BAföG zu niedrig ist und immer weniger Studierende erreicht. Damit es seinem Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit und sozialen Aufstieg gerecht werden kann, muss es sich stärker an den Lebensrealitäten heutiger Studierender orientieren. Dazu gehören etwa ein elternunabhängiges BAföG sowie bessere Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Studienverläufe, Teilzeit- und berufsbegleitende Studienmodelle.

„Wer Chancengerechtigkeit im Hochschulbereich ernst meint, muss das BAföG umfassender reformieren. Es muss flexibler werden und die unterschiedlichen Bildungs- und Lebenswege der Studierenden besser berücksichtigen“, so Otto abschließend. 

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