Die Arbeitskammer des Saarlandes wirft der Rentenkommission vor, ihr eigenes Leitbild an entscheidenden Stellen zu verfehlen. Zwar definiert die Kommission die Sicherung des Lebensstandards im Alter ausdrücklich als Ziel der Alterssicherung. Gleichzeitig empfiehlt sie jedoch Maßnahmen wie ein höheres Rentenalter und ein sinkendes Rentenniveau im Umlagesystem, die für viele Beschäftigte das Risiko von Altersarmut erhöhen würden.
„Die Rentenkommission beschreibt sehr treffend, woran sich eine moderne Alterssicherung messen lassen muss: Menschen müssen auch im Ruhestand ihren Lebensstandard sichern können“, erklärt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Als Zielgröße für die gesamte Altersversorgung wird ein Lohnersatz von mindestens 70 Prozent des vorherigen Einkommens genannt. „Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen kann dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Andere Empfehlungen würden die gesetzliche Rente jedoch schwächen und die Gefahr von Altersarmut erhöhen.“
Positiv bewertet die Arbeitskammer die Anerkennung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für gute Renten sowie die vorgeschlagene paritätische Beteiligung der Arbeitgeber. Auch die Einbeziehung von Abgeordneten, Vorständen und bislang nicht abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sei ein längst überfälliger Schritt. Darüber hinaus begrüßt die Arbeitskammer die Empfehlung, beitragsfreie Minijobs künftig auf Schülerinnen und Schüler zu beschränken. „Die gesetzliche Rentenversicherung muss gestärkt und auf eine breitere Basis gestellt werden. Wer bisher von der solidarischen Finanzierung ausgenommen ist, sollte schrittweise einbezogen werden. Langfristig gilt das auch für Beamt*innen“, so Caspar.
Kritisch sieht die Arbeitskammer dagegen die geplante Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung sowie die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“. „Bereits heute erreichten viele Beschäftigte die bestehenden Altersgrenzen aus gesundheitlichen Gründen nicht. Eine weitere Anhebung des Rentenalters würde soziale Ungleichheiten verschärfen“, so Caspar. „Wer länger arbeiten soll, braucht zunächst die Möglichkeit dazu. Statt das Renteneintrittsalter weiter anzuheben, müssen Arbeitgeber altersgerechte Arbeitsplätze schaffen. Gleichzeitig müssen - wie von der Kommission vorgeschlagen - die Hürden beim Zugang zur Erwerbsminderungsrente gesenkt werden“, fordert Caspar.
Die Rentenkommission schlägt außerdem eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild vor. Das könne zwar einen Beitrag zur Stabilisierung des Rentenniveaus leisten und langfristig sogar für eine bessere Alterssicherung sorgen. Allerdings profitieren z.B. Menschen mit Erwerbsminderungsrente nicht davon. Das ist also eine faktische Rentenkürzung für diese Gruppe. Eine konsequente Orientierung am schwedischen Modell müsste zudem die betriebliche Altersversorgung verpflichtend machen und die zusätzlichen finanziellen Mittel gezielt dort einsetzen.
Insgesamt sieht die Arbeitskammer im Bericht der Rentenkommission wichtige Ansatzpunkte für eine zukunftsfeste Alterssicherung. Die Bundesregierung sei nun gefordert, die 33 Empfehlungen sorgfältig zu prüfen und dabei die soziale Sicherungsfunktion der gesetzlichen Rentenversicherung in den Mittelpunkt zu stellen.
„Finanzielle Nachhaltigkeit ist wichtig. Sie darf aber nicht zulasten der Menschen gehen, die für ihren Schutz vor Altersarmut auf eine starke gesetzliche Rentenversicherung angewiesen sind“, so Caspar abschließend.
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