Keine Reform der Schuldenbremse bewirkt Kürzungsdruck für die Allgemeinheit

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert eine Reform der Schuldenbremse, um die Konstruktion der Möglichkeiten der Kreditfinanzierung an die Anforderungen des umfassenden Umbaus der deutschen Wirtschaft bei Wahrung der Lebens- und Sozialstandards sowie des Aufbaus der Verteidigungsfähigkeit anzupassen und gleichzeitig eine langfristig solide Finanzpolitik zu sichern.

Im Sommerinterview am 15.07.2026 hat Kanzler Friedrich Merz eingeräumt, dass er eine Reform der Schuldenbremse derzeit für nicht realistisch hält. Hintergrund ist die Uneinigkeit in der Regierungskoalition und der eigens eingesetzten Reformkommission. „Sollte es, wie die Einlassungen von Merz nahelegen, in dieser Legislatur zu keiner Reform mehr kommen, droht die derzeitige Fehlkonstruktion den Sozialstaat zu sprengen“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Mit einer im Umfang nicht begrenzten Bereichsausnahme für Verteidigung, deren schuldenfinanzierte Ausgaben bis 2040 die deutsche Verschuldung auf rund 90 Prozent des BIP steigern werden (2025: 63,5% des BIP; EU-Kriterium 60% des BIP), wird der Kürzungsdruck auf alle anderen Ausgaben des Bundeshaushalts von Jahr zu Jahr größer. Die Kürzungsdiskussionen um den Bundeshaushalt 2027 und die bereits letzte Woche verabschiedeten Einschnitte im Gesundheitsbereich sind dann lediglich ein Vorgeschmack auf den Abbau des Sozialstaates in den nächsten Jahren.

Mit der Grundgesetzreform 2025 war neben der Verschuldungsmöglichkeit für alle Ausgaben über 1 Prozent des BIP (derzeit rund 45 Mrd. Euro) für Verteidigung auch das ebenfalls kreditfinanzierte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ins Leben gerufen worden. Während letzteres aber in Umfang und Zeit auf 500 Mrd. Euro, die in 12 Jahren zu verausgaben sind, begrenzt ist, sollen im Verteidigungsbereich in nur fünf Jahren mehr als 500 Mrd. Euro schuldenfinanziert zusätzlich zum Etat von 45 bis 50 Mrd. Euro pro Jahr ausgegeben werden. Die für 2027 geplanten Einsparungen bei der Rentenversicherung in Höhe von 3,0 Mrd. Euro, bei der Krankenversicherung von 1,8 Mrd. Euro, beim Wohn- und Elterngeld von 0,9 Mrd. Euro, dem Zuschuss zur Rente von 1 Mrd. Euro und 2 Mrd. über weitere Kürzungen wirken dagegen in der Summe von 9 Mrd. Euro wie Kleingeld.

Caspar kommentiert: „Die Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit ist sicherlich ein wichtiges Gut. Das Ausspiele von Sicherheit gegen den Sozialstaat erscheint angesichts der im Vergleich winzigen Beträge für die Aufrechterhaltung sozialer Standards lediglich als Vor-wand für den Abriss der sozialen Sicherung für die breite Masse der Bevölkerung. Neue Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie können den Verlust an Industriearbeitsplätzen nicht kompensieren und die Ausgaben in der Verteidigung haben schwache Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum und das Produktionspotential. Im Vergleich zu echten Infrastrukturinvestitionen sind sie weit unterdurchschnittlich und die Konsumwirkungen der Verteidigungs-ausgaben dürften in 10 Jahren verpufft sein.“

Die Arbeitskammer fordert deshalb, öffentliche Investitionen mit einer finanzpolitischen Konsolidierung zu kombinieren. Hierzu liegt ein Vorschlag aus der Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse vor, der an die Vorschläge der Bundesbank aus dem Jahr 2025 anknüpft: Die Allgemeine Verschuldungsgrenze von 0,7 Prozent des BIP (0,35 % Bund; 0,35 % Länder) soll um eine zweckgebundene Investitionskomponente von 0,8 % des BIP ergänzt werden. Zusammen ergäbe sich ein jährlicher Verschuldungsspielraum von 1,5 Prozent des BIP. Bis 2030 könnte die derzeitige Regel noch für die Sicherung der Verteidigungsfähigkeit sorgen, ab 2031 sollte die Umsetzung dieser neuen Regel starten und bis 2041 vollständig umgesetzt sein. Der massive Verschuldungstrend aufgrund der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben könnte so begrenzt werden und da die so ermöglichten Investitionen des Staates wiederum Wachstumswirkungen erzeugen würden, könnte die Schuldenquote langfristig wieder in Richtung des heutigen Niveaus von 63,5 % des BIP abgesenkt werden.

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