Für das Saarland gilt:
Jeder saarländische Arbeitnehmer mit einer Sozial-Versicherung
ist Mitglied bei der Arbeitskammer von dem Saarland.

 

Das bedeutet:
Mitglieder von der Arbeitskammer sind:

  • Alle saarländischen Arbeitnehmer mit einer Anstellung in Vollzeit, Teilzeit oder Mini-Jobber.
  • Jeder der im Saarland eine Berufs-Ausbildung macht.
    Zum Beispiel: Lehrlinge oder Praktikanten.
  • Wer in einem anderen Bundesland wohnt, aber zum Arbeiten ins Saarland kommt.
    Zum Beispiel: Personen, die in Rheinland-Pfalz oder Hessen wohnen
  • Wer im Ausland wohnt, aber zum Arbeiten ins Saarland kommt.
    Zum Beispiel: Menschen aus Frankreich oder aus Luxemburg.
  • Menschen, die Arbeit suchen und ihren letzten Arbeits-Platz im Saarland hatten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Mitglied sind:
Fragen Sie gerne bei der Arbeitskammer nach.

Am besten über das Kontakt-Formular.
www.arbeitskammer.de/sie-haben-fragen
 

Was bezahlen unsere Mitglieder im Monat?

Die Beiträge im Monat sind sehr gering.

Zum Beispiel:
Sie verdienen 2500 Euro im Monat.
Dann zahlen Sie nur 3,75 Euro Arbeitskammer-Beitrag.

Der höchste Beitrag liegt bei 10,95 Euro.
Aber nur, wenn Sie mehr als 7300 Euro pro Monat verdienen.

Die Arbeitskammer-Beiträge können Sie bei der Jahres-Steuererklärung angeben.
Und zwar unter dem Punkt: Werbungs-Kosten.

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