Die Arbeitskammer des Saarlandes bemüht sich, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.arbeitskammer.de und ihre Unterkapitel.

Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 13. Mai 2022 erstellt und am 25. September 2024 zuletzt überarbeitet.

Die erste Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer Überprüfung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte durchgeführt. Der daraus resultierende Prüfbericht wurde der Arbeitskammer am 12.05.2022 zugestellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik:

Dieser Webauftritt ist eingeschränkt barrierefrei zugänglich.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: PDF-Dateien zu Arbeitsmarkt- und Konjunkturdaten
Es handelt sich hierbei um Dokumente die fast ausschließlich aus Graphiken bestehen. Deren Wiedergabe mittels Alternativtext wäre jedoch so aufwändig wäre, dass man sich hier entscheiden musste, die Bereitstellung der Arbeitsmarkt- und Konjunkturdaten ganz aufzugeben oder sie weiterhin als nicht-barrierefreie Dokumente zur Verfügung zu stellen. Wir haben uns für die zweite Alternative entschieden.

Barriere: nicht alle Dokumente sind barrierefrei
Beschreibung/Maßnahme: Da es sich um sehr viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Inzwischen wurden folgende Dokumente durch barrierefreie Versionen ersetzt:

  • Alle Newsletter der Taskforce Grenzgänger
  • Ab Ende Juni 2022 veröffentlichte Stellungnahmen
  • Ab August 2022 veröffentlichte Stellenanzeigen
  • Alle Rechtstexte der Website
  • Alle französischen Faltblätter zum Arbeits- und Sozialrecht
  • Einige deutsche Faltblätter vor und alle deutschen Faltblätter ab Anfang August 2023
  • Ab Dezember 2022 veröffentlichte AK-Texte
  • Im Dezember 2022: Online Broschüre für Grenzgänger deutsch und französisch
  • Ab Januar 2023 veröffentlichte Publikationen der Taskforce Grenzgänger 3.0 (deutsch und französisch)
  • Der im Juni 2023 online veröffentlichte Jahresbericht erschien erstmalig als barrierefreies PDF
  • Alle ab Juli 2023  aktualisierten oder neu herausgegebenen Steuerrechts-Infos sind als barrierefreie PDFs veröffentlicht
  • Anfang August 2023 wurde damit begonnen die im Mitarbeiterportal (Internes Infoportal) eingestellten Dienstvereinbarungen barrierefrei zu machen
  • Seit Ende August 2023 sind alle Merkblätter zur AK-Beitragspflicht barrierefrei
  • Seit Anfang 2024 ist die Arbeitskammer-Zeitschrift "AK-Konkret" barrierefrei
  • Upgrade der Typo3-Version auf die 12er Version Mitte des Jahres 2024

Ursprüngliche Barriere: Leichte Sprache
Diese Barriere wurde im Juni 2023 behoben. Es steht seither ein recht umfangreicher Bereich in Leichter Sprache zur Verfügung, der professionell übersetzt wurde. Dieser Bereich ist von jeder Seite aus über das Leichte-Sprache-Symbol in der Menü-Leiste des Seitenheaders erreichbar.

Ursprüngliche Barriere: Gebärdensprache
Diese Barriere wurde Anfang September 2023 behoben. Es steht seither ein eigener Bereich mit drei Videos in Gebärdensprache mit Untertiteln zur Verfügung. Die Videos behandeln den Inhalt der Website mit seinen Angeboten, die Navigation und Bedienung der Website und die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Von der geprüften Auswahl von 20 Barrierefreiheits-Kriterien („WCAG-Kriterien“) durch die Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland, Monitoring-Stelle UN-BRK im Mai 2022, hatte die Website zu diesem Zeitpunkt wie folgt abgeschnitten:

9 Kriterien bestanden, 10 Kriterien nicht bestanden (1 Kriterium nicht anwendbar).

Als nicht bestanden sind folgende Prüfkriterien zu nennen:

Kontrast (Minimum) - wurde im Juli 2022 nachgebessert
Nicht-Text-Kontrast - wurde im Juli 2022 nachgebessert
Tastatur - wurde im August nachgebessert
Nicht-Text-Inhalt
Info und Beziehung
Syntax
Linkzweck (im Kontext) - wurde im Juni 2022 nachgebessert
Fehlerkennzeichnung
Beschriftung von Eingabefeldern - wurde im Juni 2022 nachgebessert

Grundsätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:

  • Update des von der Arbeitskammer verwendeten Content-Management-Systems (CMS) - (abgeschlossen Anfang August 2022)
  • Erteilung eines zusätzlichen Auftrags zur Anpassung individueller Komponenten des Systems gemäß Barrierefreiheits-Anforderungen im Juni 2022 (abgeschlossen Ende August 2022).
  • Überarbeitung aller Seiteninhalte mit Bildern, die alle mit einem Alternativtext unterlegt wurden (abgeschlossen November 2022)
  • Einrichtung der Möglichkeit, Seiten und Seitenelemente bzgl. der verwendeten Sprache auszuzeichnen und dabei auch Informationen zur Leserichtung anzugeben (Ende März 2023).
  • Auszeichnung aller fremdsprachigen Inhaltselemente und Seiten (Anfang April 2023)
  • Weiterbildung im Bereich Barrierefreiheit
  • Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen, die für die Erstellung von PDFs zuständig sind
  • Festlegung eines individuellen Alternativtextes für ausnahmslos alle circa 1.000 Bilder aus der Mediendatenbank des Arbeitskammer-Webauftritts 

Feedback und Kontakt

Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an

Insbesondere können Sie uns Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Straße 6-8
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 4005 221 (Nicole Mathis)

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Schlichtungsstelle für das Saarland:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Tobias Gohrbandt - Referat B1
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681 501-33 43


Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit