Die Task Force Grenzgänger 3.0 der Großregion beschäftigt sich mit der Erarbeitung von juristischen und administrativen Lösungsvorschlägen grundsätzlicher Art für Fragen und Problemstellungen von Grenzgängern der Großregion und Unternehmen, die in der Großregion Grenzgänger beschäftigen. Dabei ist sie insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten tätig: Arbeits-, Bildungs-, Sozial- und Steuerrecht.

Die TFG 3.0 stellt also keine Beratungseinrichtung für Grenzgänger dar, und bietet keine individuelle Beratung an.  Sie arbeitet vor allem als sog. "Back Office" für Institutionen und Arbeitsmarktakteure der Großregion.
 

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