Die Ausschüsse der Arbeitskammer
Die Vertreterversammlung kann zur Vorbereitung der Verhandlungs-Gegenstände und der Berichterstattung Ausschüsse einsetzen.
Die Einsetzung von Ausschüssen erfolgt unter Bezeichnung des Auftrages des jeweiligen Ausschusses und der Benennung der Ausschussmitglieder im Wege der Beschlussfassung gemäss § 3 der Satzung der Arbeitskammer.
Den jeweiligen Abteilungen der Arbeitskammer werden Ausschüsse auf Dauer zugeordnet. Diesen Ausschüssen können neben ständigen Themen auch Aufträge aus besonderem Anlass übertragen werden. Dabei ist eine Mehrfachbenennung möglich. Im Einzelnen werden folgende Ausschüsse auf Dauer eingesetzt:
- Ausschuss für Verwaltung
- Ausschuss für Beratungsangelegenheiten
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausschuss für Gesellschaftspolitik
- Ausschuss für Wirtschafts- und Umweltpolitik
- Ausschuss für Bildungs- und Wissenschaftspolitik
- Ausschuss für Pflege
- Pädagogischer Ausschuss Bildungszentrum Kirkel