Der Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gehören 42 Mitglieder an, die vom saarländischen Landtag für sechs Jahre gewählt werden.

Vereinfachend dargestellt ist die AK-Vertreterversammlung eine Art Parlament, das "die Richtlinien zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Arbeitskammer des Saarlandes bestimmt und die Durchführung der Beschlüsse überwacht."

Die Vertreterversammlung "beschließt über alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind...", lauten die wesentlichen Aufgaben im Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Mitglieder der Vertreterversammlung