Arbeitskammer begrüßt Verbot von Werkverträgen in Fleischwirtschaft – vorgesehene Kontrollen reichen aber nicht aus

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer begrüßt den Entwurf für das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft verbieten soll. „Die ausbeuterischen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in großen Teilen der Fleischindustrie, die in der jüngsten Vergangenheit massiv deutlich geworden sind, hängen eng damit zusammen, dass der über Jahre hinweg konsequente missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen geradezu zum Geschäftsmodell geworden ist. Das Gesetz ist daher ein wichtiger Schritt, gegen diese Zustände vorzugehen und deutlich einzuschränken“, so Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Durch das nun beschlossene Werkvertragsverbot und die Begrenzung von Leiharbeit sollen zukünftig feste Arbeitsverträge direkt mit den Betreibern der Schlachthöfe abgeschlossen werden. „Das gibt den Beschäftigten mehr Sicherheit“, betont Caspar.

Positiv ist auch, dass die Kontrollen in der Branche verstärkt werden sollen. „Mehr Gesundheits- und Arbeitsschutzkontrollen sind dringend notwendig, genauso wie Kontrollen der Arbeitszeiten über eine Arbeitszeiterfassung. Allerdings bezweifle ich stark, dass die nun festgelegten Kontrolle ausreichen werden. Erst in 5 Jahren, ab 2026, sollen jährlich lediglich mindestens 5 % der Betriebe kontrolliert werden. Wir fordern daher eine massive Erhöhung der Kontrollkapazität. Dafür muss in den Aufsichtsbehörden wieder mehr Personal eingestellt werden“, so Caspar.

Hintergrund: Das Gesetz besagt, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden kann. Das Verbot von Werkverträgen gilt bereits ab dem 1. Januar 2021 und von Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Das Verbot gilt aber nicht für Tätigkeiten in Handwerkbetrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Und es gibt eine Übergangsphase: Leiharbeit ist in einer 3-jährigen Übergangsphase pro Jahr noch 4 Monate erlaubt, um Auftragsspitzen abzufangen. Und die Regelung ist begrenzt auf 8 % der Beschäftigten und nur, wenn der Betrieb selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Auch soll die Arbeitszeit der Beschäftigten in der Branche künftig systematisch erfasst werden.

 

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