Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Saarland unterm Bundesdurchschnitt – Teilhabe an Arbeit muss stärker in den Fokus

Pressedienst vom

Die sich ständig verändernde Arbeitswelt stellt Menschen mit Behinderungen vor immer neue Herausforderungen. Die stärker werdenden psychosozialen Belastungen, die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, der Wegfall einfach strukturierter Arbeiten, mobiles Arbeiten und Homeoffice treffen einige Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen hart, eröffnen anderen wiederum neue Beschäftigungschancen. „Wir fordern deshalb im Rahmen der landesweiten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Saarland inklusiv – dem Aspekt „Teilhabe an Arbeit“ als wichtiger Baustein der Inklusion eine besondere Bedeutung zuzumessen“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, anlässlich der AK-Online-Veranstaltung „100 Jahre Gesetze zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Eine dauerhafte Herausforderung“ am Dienstag.

„Noch immer stellen sich viele Arbeitgeber nicht der Verantwortung und beschäftigen behinderte Menschen gar nicht oder nur in unzureichendem Maße“, so Otto. Im Saarland wird die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 % durch die privaten Arbeitgeber nicht erreicht. Sie liegt hier bei 3,8 % (Bund 4,1 %). Insgesamt beschäftigen 27 % der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber (Arbeitgeber, die über jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen) keine schwerbehinderten Personen und 52 % bleiben unter der vorgegebenen Quote. Lediglich 21 % erfüllen die gesetzliche Vorgabe von 5 % vollumfänglich oder liegen sogar darüber. Die Arbeitskammer fordert die Landesregierung deshalb auf Arbeitgeber, mit einer breiten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit stärker über die bereitstehenden und noch nicht ausgeschöpften Potenziale zu informieren.

Der Öffentliche Dienst hat bei der Beschäftigung von behinderten Menschen eine besondere Verantwortung. Um einer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Rückstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt (Saar 5,8 % / Bund 6,5 %) aufzuholen ist es erforderlich, dass die Behörden und Dienststellen vermehrt Menschen mit Behinderung ausbilden, beschäftigen und beruflich fördern.

Zur gelingenden Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssen auch die Bedingungen einer selbstbestimmten Lebensführung berücksichtigt werden. Hierzu gehören: Mobilität, barrierefreier Wohnraum, soziale Unterstützung, barrierefreie Kommunikation. In diesem Zuge fordert die Arbeitskammer, das Arbeitsstättenrecht dahin gehend zu ändern, dass vor allem geplante und neu zu schaffende Arbeitsstätten im Vorhinein barrierefrei zu errichten sind, um Hindernisse bei der Einstellung und Weiterbeschäftigung behinderter Menschen zu vermeiden.

Eine weiter zentrale Forderung: „Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung müssen ausgebaut werden. Alle Entscheidungen des Arbeitgebers, die schwerbehinderte Menschen betreffen und ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung getroffen werden, wären dann ungültig“, so Otto abschließend.

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