Gemeinsame Pressemitteilung von Arbeitskammer und NGG – Kurzarbeitergeld und Corona-Elterngeld aufstocken

Pressedienst vom

„Kurzarbeitergeld muss existenzsichernd sein. In Niedriglohnbranchen wie der Gastronomie muss das Kurzarbeitergeld deshalb von Beginn an aufgestockt werden. Die KUG-Aufzahlung muss Standard werden“, fordert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Wir fordern eine sofortige Unterstützung der Beschäftigten im Gastgewerbe, die in Kurzarbeit sind, durch die Zahlung einer Corona-Sofort-Nothilfe von 1000 €.  Und da Beschäftigte, die niedrige Einkommen beziehen, mit dem derzeitigen Kurzarbeitergeld kaum genug Geld zum Leben haben, fordern wir die Prüfung der Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1200 €, wie u.a. die Hans-Böckler-Stiftung vorschlägt“, ergänzt Mark Baumeister, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Saar.

Am Beispiel der Gastronomie wird deutlich, dass KUG zur Existenzbedrohung werden kann.  Fachkräfte, die gerade erst ihre Ausbildung beendet haben, gehen mit 861 € bei voller Kurzarbeit nach Hause. „In Niedriglohnbranchen wie dem Gastgewerbe brauchen wir deshalb eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 % ab dem ersten Tag der Kurzarbeit. Sonst treiben wir die Beschäftigten einer ganzen Branche in die Armut. Der zweite Lockdown verschärft die Situation noch einmal. Die Beschäftigten haben in vielen Fällen Mietschulden, Konten überzogen und stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Rettung der Betriebe muss einher gehen mit der Rettung der Beschäftigten“, sagt Baumeister.

Und auch die Eltern dürfen nicht zu den Verlierern der Pandemie werden. „Die Bezugsdauer des Corona-Elterngeldes von zehn Wochen pro Elternteil muss auf jeden Fall verlängert und das Corona-Elterngeld dringend aufgestockt werden“, so Jörg Caspar. Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr haben für den Fall von Quarantäne oder Schul-/Klassenschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung zuhause. Aber nur für maximal zehn Wochen pro Elternteil (20 Wochen bei Alleinerziehenden) und nur in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens und begrenzt auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro.  „Wir fordern, das Corona-Elterngeld ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld aufzustocken. Diese Regelung ist längst überfällig und würde vor allem die Familien entlasten, die in den vergangenen Monaten starke finanzielle Einbußen hinnehmen mussten“, so Caspar abschließend. 

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