Trotz Erhöhung der Hartz-IV-Sätze droht weiter Armut - AK fordert deshalb grundlegende Reform der Berechnung und Kindergrundsicherung

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer begrüßt die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum 1. Januar 2021 aufgrund gestiegener Preise und Löhne. „Doch trotz dieser Erhöhung wird es dabei bleiben, dass die Hartz-IV-Leistungen nicht vor Armut schützen“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Notwendig ist ein grundlegend neues Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze, das bedarfsdeckende Leistungen sicherstellt“, fordert Caspar. Schon lange überfällig ist zudem eine Reform, die Leistungen des Staates für Kinder bündelt und gerechter verteilt. „Wir unterstützen deshalb die DGB-Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammenführt und Kinder aus dem Hartz IV- System herausholt“, so Caspar weiter.

Das Bundesarbeitsministerium erhöht das Arbeitslosengeld nach einer neuen Berechnung stärker als bisher gedacht. Statt einem Plus von 7 Euro soll der Regelsatz für alleinlebende Erwachsene nun um 14 Euro auf 446 Euro monatlich erhöht werden. Deutlich mehr sollen Kinder von 14 bis 17 Jahren erhalten, nämlich 373 Euro, das sind 45 Euro mehr als bisher.

Dennoch bleibt die Berechnungsmethode fragwürdig: Um den Regelsatz für Single-Haushalte zu bestimmen, werden die 15 Prozent der ärmsten Einpersonenhaushalte als Maßstab herangezogen. Dann werden sogar noch Dutzende von Warengruppen aus dem Leistungskatalog gestrichen, die angeblich nicht relevant sind für das Existenzminimum (etwa ein Ausflug mit der Pfarrgemeinde). Den Betroffenen fehlt oft das Geld für eine angemessene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe. Das zeigt eine aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbandes. „So wird Armut zementiert. Das ist nicht vereinbar mit dem Anspruch ein vorbildlicher Sozialstaat zu sein“; kritisiert Jörg Caspar. „Diese Methode muss grundlegend geändert werden.“  

Vor allem für Kinder muss deutlich mehr getan werden. Es ist nicht damit getan, dass der Kinderbonus jetzt nicht auf den Regelsatz angerechnet wird. Mit einer Kindergrundsicherung müssen auch die regulären staatlichen Leistungen für Familien dauerhaft stärker dem Bedarf angepasst werden. Die Arbeitskammer fordert deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nach dem DGB-Konzept soll ein Sockelbetrag jedem Kind bis zum 25. Lebensjahr zu Gute kommen. Zudem ist ein Zusatzbetrag je nach Einkommen der Eltern vorgesehen. Damit könnten alle Kinder aus dem Hartz IV-System herausgeholt werden.

Wer in Armut lebt, braucht gerade in der Corona-Zeit schnelle Hilfe. Deshalb fordert die Arbeitskammer zusätzliche Soforthilfen, die die Lebenslage der Betroffenen spürbar verbessern und schnell umsetzbar sind z. B. wenn die Waschmaschine kaputt ist.

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