AK fordert mehr Anstrengungen für inklusive Bildung – Auf Ausbau der Schulsozialarbeit müssen andere Professionen und mehr Kooperationen folgen

Pressedienst vom

„Inklusive Bildung ist in Deutschland und im Saarland noch lange keine Realität für alle Kinder und Jugendlichen“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, im Rahmen des AK-Forums „Gute inklusive Schulen brauchen Multiprofessionalität“ im Montag im AK-Bildungszentrum in Kirkel. „Multiprofessionelle Kooperationen und Teams sind eine der zentralen Bedingungen, damit inklusive Bildung gelingen kann. Der Ausbau der Schulsozialarbeit im Saarland war ein richtiger und zentraler Schritt, den wir nun konsequent weitergehen müssen. Und dazu brauchen wir mehr Ressourcen, auch seitens des Bundes“, fordert Otto. 

Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) kommt zu dem Schluss, dass nach über zehn Jahren viele Bundesländer weiterhin das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen unzureichend umsetzen und deutlich hinter der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleiben.* Für das Saarland kritisieren die Autoren der Studie u.a., dass die Finanzierung inklusiver Beschulung nur unzureichend im Schulrecht konkretisiert ist. Des Weiteren gibt es bei der Verringerung der Exklusionsquote (Anteil der Schüler*innen an Förderschulen) keine Fortschritte.

Die Ausweitung der Schulsozialarbeit war ein erster wichtiger Schritt. Einen solchen Ausbau benötigt es aber auch für die Schulpsychologie, für Förderschullehrkräfte, Sprachförderkräfte u.v.m. am Ort Schule und für die Kooperation im Gemeinwesen und mit außerschulischen Akteuren. „Doch dafür braucht es ausreichend Zeit und Raum und Personal für Schulentwicklung und intensive Kooperationen – es braucht Ressourcen“, so Otto.

Die Arbeitskammer mahnt, dass ohne eine neue Verantwortungsgemeinschaft aller staatlichen Ebenen die strukturelle Transformation hin zu einem inklusiven Schulsystem weiter stagnieren wird. „Wir brauchen die dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes. Das Kooperationsverbot gehört gänzlich ad acta gelegt, das hat uns auch die Corona-Krise vor Augen geführt. Und wenn wir wirksam für mehr Chancengleichheit im System sorgen wollen, dann brauchen wir zielgerichtetere Investitionen über einen Sozialindex“, fordert Otto. Das heißt für Schulen mit großen sozialen Herausforderungen und vielen Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf muss es eine bedarfsgerechte Ressourcenverteilung über einen Sozial- bzw. Chancenindex geben, über den zusätzliche Mittel auf Basis der individuellen Voraussetzungen der Schülerschaft verteilt werden.

* WZBrief Bildung: Mangelhafte Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung. Bundesländer verstoßen gegen Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, 44 | September 2021, online unter: https://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-bildung/WZBriefBildung442021_helbig_steinmetz_wrase_doettinger.pdf
 

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