Unsolidarische Finanzierung und wachsende Diskrepanz zwischen Beitragsbelastung und Versorgungsqualität

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet das Rückgrat des deutschen Gesundheitssystems und schützt fast 90 Prozent der Bevölkerung vor den finanziellen Folgen von Krankheit. Aus Sicht der Beschäftigten und Versicherten leidet das Gesundheitssystem unter zwei wesentlichen Defiziten. Zum einen nimmt die Beitragsbelastung kontinuierlich zu, ohne dass die Versicherten von einer besseren Gesundheitsversorgung profitieren. Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den teuersten der Welt, Versorgungsqualität und Gesundheitszustand der Bevölkerung liegen jedoch nur im internationalen Durchschnitt. Zum anderen weist das Gesundheitssystem sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Versorgung erhebliche Gerechtigkeitsdefizite auf. So beteiligen sich – vor allem aufgrund der Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung – nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen an der solidarischen Finanzierung. Der unterschiedliche Zugang von gesetzlich und privat Versicherten zur Gesundheitsversorgung, der sich unter anderem in unterschiedlich langen Wartezeiten äußert, untergräbt zusätzlich das Vertrauen in das Gesundheitssystem.

Die AK-Forderungen auf einen Blick

Angesichts unsolidarischer Finanzierungsstrukturen, der drohenden Verfestigung einer Zweiklassenmedizin und erheblicher Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem, unter denen die Versorgungsqualität leidet, besteht bei der Krankenversicherung erheblicher Reformbedarf. Die Arbeitskammer richtet daher folgende Forderungen an die Politik:

  • Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze
  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung
  • Stabilisierung der GKV durch Entlastung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben
  • Ausrichtung von Arzneimittelpreisen am Nutzen statt an Profitinteressen
  • Verbesserung von Versorgungsstrukturen statt Einsparungen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen

Warum sind diese Forderungen im Sinne der Beschäftigten?

Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze

Auf Arbeitseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) müssen in der GKV bisher keine Beiträge geleistet werden. Das sorgt dafür, dass Besserverdienende auf Kosten von Beschäftigten mit mittleren und niedrigen Einkommen geschont werden. Anders formuliert: Gäbe es keine Beitragsbemessungsgrenze – und keine Möglichkeit zur „Flucht“ in die private Krankenversicherung oberhalb der Versicherungspflichtgrenze – würden die Beiträge für die Versicherten unterhalb der BBG bei gleichem Versorgungsniveau niedriger ausfallen. Die BBG entzieht der Krankenversicherung daher nicht nur wichtige finanzielle Mittel, sie ist auch zutiefst sozial ungerecht. Ihre deutliche Anhebung oder besser komplette Abschaffung würde dementsprechend – bei gleichzeitiger Anhebung der Versicherungspflichtgrenze – zur finanziellen Stabilisierung der GKV beitragen und das System zudem gerechter machen.

Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung

Das bestehende zweigeteilte System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung, das es in dieser Form nur in Deutschland gibt, entzieht der gesetzlichen Krankenversicherung dringend benötigte finanzielle Mittel und unterminiert so die Idee einer solidarisch finanzierten Gesundheitsversorgung für alle. Bisher können sich Besserverdienende dem Solidarsystem entziehen, indem sie in die private Krankenversicherung wechseln. Dadurch kommt es zu einer für die GKV und die gesetzlich Versicherten nachteiligen Risikoselektion: Personen mit geringem Einkommen haben häufiger mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen als Personen mit hohem Einkommen. Private Versicherungsunternehmen machen daher Gewinne mit den „guten Risiken“ der Besserverdienenden, während die gesetzliche Krankenversicherung die hohen Kosten der „schlechten Risiken“ der restlichen Bevölkerung schultern muss. Eine Bürgerversicherung, die die gesamte Bevölkerung und alle Einkommensarten – also auch Kapitaleinkommen – umfasst, würde diesem ungerechten System ein Ende setzen und die Krankenversicherung finanziell stabilisieren.

Stabilisierung der GKV durch Entlastung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben

Die schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung resultiert auch daraus, dass ein Teil der Beitragsmittel zweckentfremdet und zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet wird. So decken zum Beispiel die Pauschalbeiträge, die der Bund an die GKV für die Absicherung von Empfängern und Empfängerinnen von Grundsicherung zahlt, bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten. Würde der Bund diese Kosten komplett übernehmen, würde dies die GKV jedes Jahr um etwa 12 Mrd. Euro entlasten (Stand: 2026), was einer Entlastung der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen um mehr als einen halben Prozentpunkt entsprechen würde. Bei Übernahme aller versicherungsfremden Leistungen fiele die Entlastung für die Versicherten noch höher aus. Die Kosten wären damit auch sozial gerechter verteilt. Über eine angemessene Steuerfinanzierung werden nämlich alle Gesellschaftsmitglieder, darunter auch Privatversicherte und Personen mit hohen Kapitaleinkommen, an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben beteiligt.

Ausrichtung von Arzneimittelpreisen am Nutzen statt an Profitinteressen

Deutschland hat weltweit die zweithöchsten Arzneimittelausgaben pro Kopf. Aktuell bilden Arzneimittel den zweitgrößten Ausgabenblock der GKV. Dieser Kostenpunkt ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen – zwischen 2011 und 2024 haben sich die Ausgaben für Medikamente im GKV-Arzneimittelmarkt mehr als verdoppelt. Die wesentliche Ursache dieses Kostenanstiegs bildet die Preisentwicklung patentgeschützter Arzneimittel, wobei neueingeführte Medikamente der zentrale Kostentreiber sind. Die enormen Preissteigerungen haben strukturelle Ursachen. Das 2011 eingeführte Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sollte Preise an den therapeutischen Zusatznutzen neuer Arzneimittel koppeln. Strukturelle Schwächen des AMNOG-Verfahrens begünstigen jedoch Umgehungsstrategien der Pharmaindustrie, um diese Steuerungswirkung zu unterlaufen. Die Folgen sind enorme Preissteigerungen im Patentmarkt bei zunehmender Entkopplung der Preise vom therapeutischen Nutzen. Notwendig ist daher eine grundlegende Reform der Preissetzung – die Preise müssen sich am tatsächlichen Nutzen der Arzneimittel orientieren und nicht an den Profitinteressen der Arzneimittelhersteller. Ohne eine derartige Reform fließen weiterhin Beitragsmittel in die Taschen der Pharmakonzerne, die zur Verbesserung des Versorgungsniveaus eingesetzt werden könnten.

Verbesserung von Versorgungsstrukturen statt Einsparungen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen

Im Vergleich zu Ländern wie Dänemark und den Niederlanden werden die vorhandenen finanziellen Mittel im deutschen Gesundheitssystem nicht optimal eingesetzt. Dies erhöht nicht nur die Kosten und damit auch die Beiträge für die Versicherten, sondern verringert auch die Versorgungsqualität. Eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, eine Stärkung der Primärversorgung und die Nutzung digitaler Möglichkeiten können das Gesundheitssystem deutlich effizienter und patientenfreundlicher machen. Für das Gegenteil sorgen Einsparungen bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen, beispielsweise keine vollständige Refinanzierung von Tarifabschlüssen oder Kürzungen im Pflegebudget. Die Folge wären Stellenabbau, eine höhere Arbeitsbelastung der Beschäftigten und damit verbunden eine schlechtere Gesundheitsversorgung für Patienten und Patientinnen.
 

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